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Handelsvertreterrecht

Wir beraten Unternehmen und Handelsvertreter bei der Gestaltung und Verhandlung von Handelsvertreterverträgen sowie Provisions- und Kooperationsvereinbarungen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der klaren Regelung von Provisionsansprüchen, Gebietsschutz, Kundenschutzklauseln und der Abgrenzung zu anderen Vertriebsmodellen.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Auskunfts,- Provisions- oder Ausgleichsansprüchen nach § 89b HGB. Auch im Zusammenhang mit der Beendigung von Vertragsverhältnissen – sei es durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag – stehen wir Ihnen sowohl beratend als auch forensisch zur Seite.

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