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Kapitalmarktrecht

Das Kapitalmarktrecht umfasst als Rechtsgebiet das Bankrecht und in diesem Zusammenhang die vertraglichen Beziehungen zwischen Kunde und Bank, die Beziehungen zwischen Kapitalmarktkunden und Wertpapierdienstleistern und/oder Anlageberatern und -vermittlern sowie das Börsenrecht. 
 

Probleme bereiten in diesem Zusammenhang immer wieder Produkte des sogenannten „grauen Kapitalmarkts“, beispielsweise Fonds oder sonstige atypische und/oder sonstige Gesellschaftsbeteiligungen, die regelmäßig keiner automatischen, staatlichen Aufsicht unterliegen. 
 

Als erfahrene Wirtschaftskanzlei vertreten wir sowohl Kapitaldienstleister, Anlagevermittler und Anlageberater, aber auch Kapitalanleger.


Wir können uns daher auf die Strategie der jeweiligen Gegenseite optimal einstellen und dies im Rahmen unserer Beratung auch einbringen. 

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