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Bankrecht

Wir beraten Kapitalanleger sowie Kreditinstitute bei der vertraglichen Gestaltung der Darlehensvergabe, dem Kreditsicherungsrecht, der Einwertung und Zwangsverwertung von Sicherungsobjekten und allen sonstigen rechtlichen und vertraglichen Problemen, die das Darlehens- und Kreditverhältnis mit sich bringt.


Da wir beide Seiten der Medaille kennen, ist es uns im Einzelfall regelmäßig möglich, die Strategie der jeweiligen Gegenseite einzuschätzen und rechtlichen Interessen unserer Mandanten vor diesem Hintergrund bestmöglich zu vertreten. Vor Mandatsübernahme wird selbstredend eine potentielle Interessenskollision geprüft und zuverlässig ausgeschlossen. 

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